
Dorfgemeinschaftshaus Nienhof, Mühlrebenweg 3, 29364 Langlingen-Nienhof
Die SSG Nienhof stellt der Dorfgemeinschaft Nienhof auf ihrer Homepage die Rubrik "Dorfgemeinschaftshaus Nienhof" für Kurzinformationen zur Verfügung:
Auszug aus der Nutzungsordnung:
Das Dorfgemeinschaftshaus Nienhof (DGH) dient insbesondere den Nienhofer Bürgerinnen und Bürgern zur Förderung der Dorfgemeinschaft und wird durch die Interessengemeinschaft Dorfgemeinschaftshaus Nienhof (IG DGH) verwaltet.
- Private Feiern (z.B. Geburtstage, Jubiläen) sind nicht zulässig.
- Die IG DGH übt das Hausrecht aus.